Die UN-Kinderrechtskonvention, die 2011 in die österreichische Verfassung aufgenommen wurde, definiert 42 Kinderrechte. §137 ABGB stellt klar: „Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung.“ Diese Rechte sind die Grundlage für den Kinderschutz. Mehr Infos dazu findet ihr unter unicef.at.
Trotz umfassender Schutzmaßnahmen können Fälle von Kindeswohlgefährdung auftreten. In solchen Situationen handeln wir sofort und nach Plan. Alle Mitarbeitenden kennen die Abläufe genau. Auch Erziehungsberechtigte können Verdachtsfälle von Kindesgefährdung ganz einfach über diesen Button übermitteln.
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